Ankauf
Wir suchen, prüfen und begleiten bis zur Unterschrift beim Notar. Wer nicht in Deutschland lebt, kauft sonst nach Fotos und Zusagen — und erfährt von der Sonderumlage erst nach dem Kauf.
Kontakt aufnehmenSuche und Auswahl
- Suchprofil: Nutzung, Standort, Budget, erwartete Rendite
- Objekte aus Portalen, Maklernetzwerk und Off-Market-Kontakten
- Vorauswahl mit kurzer Einschätzung zu Lage und Preisniveau
- Besichtigung vor Ort, auf Wunsch als Videotour mit Ihnen live
Prüfung vor der Unterschrift
- Grundbuch: Eigentümer, Lasten, Wege- und Vorkaufsrechte
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre
- Höhe der Instandhaltungsrücklage und beschlossene Sonderumlagen
- Bestehende Mietverhältnisse: Mietstand, Laufzeiten, Kaution
- Energieausweis, Zustand von Dach, Fenstern und Heizung
Kauf und Übergang
- Verhandlung über Preis und Bedingungen
- Abstimmung des Kaufvertragsentwurfs mit dem Notar
- Begleitung zum Notartermin, auf Wunsch per Vollmacht ohne Ihre Anreise
- Übergabe mit Protokoll, Zählerständen und Schlüsselverzeichnis
- Auf Wunsch anschließend Vermietung und Verwaltung
Ablauf
- 01
Suchprofil
Wir klären, was das Objekt leisten soll, und schreiben die Kriterien fest.
- 02
Auswahl
Sie bekommen eine Vorauswahl mit Einschätzung statt einer Liste von Anzeigen.
- 03
Prüfung
Unterlagen und Zustand werden geprüft, bevor über den Preis gesprochen wird.
- 04
Notar
Vertragsentwurf, Verhandlung, Termin — mit oder ohne Ihre Anwesenheit.
- 05
Übergabe
Protokoll, Zähler, Schlüssel. Danach beginnt Vermietung oder Verwaltung.
Was Sie am Ende haben
- Objektdossier mit allen geprüften Unterlagen
- Schriftliche Einschätzung zu Zustand, Risiken und absehbarem Sanierungsbedarf
- Übergabeprotokoll mit Fotos und Zählerständen
Häufige Fragen
Muss ich zum Notartermin nach Deutschland kommen?
Nein. Mit einer notariellen Vollmacht, die Sie in Ihrem Land beglaubigen und apostillieren lassen, vertreten wir Sie beim Termin. Die Übersetzung übernimmt ein vereidigter Übersetzer.
Prüfen Sie auch ein Objekt, das ich selbst gefunden habe?
Ja. Die Prüfung ist eine eigenständige Leistung — Sie müssen die Suche nicht bei uns beauftragen.
Was kostet der Ankauf?
Beim Kauf von Wohnimmobilien durch Verbraucher wird die Maklerprovision nach § 656c BGB zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Die konkrete Höhe nennen wir vor dem Auftrag, nicht danach.
Sie haben ein Objekt im Blick?
Schicken Sie uns den Link oder das Exposé — wir sagen Ihnen, was wir davon halten.
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